Familienrecht
Im Bereich des Familien- und Minderjährigenrechts vertreten wir Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren in folgenden Angelegenheiten:
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Einvernehmliche Scheidungen und Rechtsstreitigkeiten
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Gerichtliche Gütertrennung und gerichtliche Trennung von Personen und Vermögen
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Rechtliche Unterstützung bei eingetragenen Lebenspartnerschaften
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Regelung der elterlichen Sorge (z.B. Kriterien für die Festsetzung der Höhe des Kindes- und/oder Ehegattenunterhalts)
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Zuweisung des Familienheims
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Einstweilige Anordnung von Unterhalt
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Vollstreckung von Sonderunterhalt
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Schenkungen zwischen Eheleuten
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Auswirkungen der Ehe auf die Personen und das Vermögen der Ehegatten
"Die Regierung einer Familie ist nicht weniger quälend als die einer ganzen Nation"
Michel de Montaigne