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Familienrecht

Im Bereich des Familien- und Minderjährigenrechts vertreten wir Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren in folgenden Angelegenheiten:

  • Einvernehmliche Scheidungen und Rechtsstreitigkeiten

  • Gerichtliche Gütertrennung und gerichtliche Trennung von Personen und Vermögen

  • Rechtliche Unterstützung bei eingetragenen Lebenspartnerschaften

  • Regelung der elterlichen Sorge (z.B. Kriterien für die Festsetzung der Höhe des Kindes- und/oder Ehegattenunterhalts)

  • Zuweisung des Familienheims

  • Einstweilige Anordnung von Unterhalt

  • Vollstreckung von Sonderunterhalt

  • Schenkungen zwischen Eheleuten

  • Auswirkungen der Ehe auf die Personen und das Vermögen der Ehegatten

"Die Regierung einer Familie ist nicht weniger quälend als die einer ganzen Nation"

Michel de Montaigne

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