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Erbrecht

HFG - Advogados unterstützt seine Mandanten im Bereich des nationalen und grenzüberschreitenden Erbrechts sowie bei der Nachfolge von Auslandsvermögen, und zwar:

  • Nachlassplanung und -strukturierung, Vermögensstrukturierung und -verwaltung sowie alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Erbfalls, unter besonderer Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte. Unsere Beratung basiert auf dem portugiesischen Erbrecht, wir beraten aber auch im ausländischen Erbrecht.

  • Die Globalisierung spiegelt sich auch im Bereich des Erbrechts wider, da internationale Aspekte bei Erbschaften immer häufiger vorkommen. Entweder weil der Erblasser und die Erben in verschiedenen Ländern leben und/oder sich die Vermögenswerte in verschiedenen Ländern befinden. Insofern ist die Europäische Erbrechtsverordnung, die das im Erbfall anzuwendende Erbrecht regelt, ein wesentlicher Bestandteil unserer anwaltlichen Beratungspraxis bei grenzüberschreitenden Erbfällen

  • Nationale und grenzüberschreitende Verlassenschaften

  • Qualifizierung von Erben, national oder international

  • Testamente

  • Schenkungen

  • Vergleiche in Verlassenschaftsverfahren

  • Handlungen, deren Wirksamkeit von der Annahme durch das Gericht abhängt (z. B. Annahme der Erbschaft, Annahme der Schenkung und außergerichtliche Teilung)

"Als der Millionär Howard Hughes starb, haben Journalisten seinen Anwalt gefragt: - Wie viel hat er hinterlassen? Der Anwalt antwortete: "Er hat alles hinterlassen."

António Lobo Antunes

Rua Francisco Xavier Ataíde de Oliveira, Lote 33, Loja F, 8600-775 Lagos

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adv@hfurtadogloria.com

 Telefon

+351 282 767 521

Mobil

+351 935 526 006

©2023 | Helena Furtado Glória - Rechtsanwälte

Beschränkte Haftung: Im Sinne der Bestimmungen von Artikel 99 der Satzung der Anwaltskammer

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