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Handels- und Gesellschaftsrecht

HFG - Advogados verfolgt die Dynamik und das Wachstum der Wirtschaft und der verschiedenen Sektoren der wirtschaftlichen Tätigkeit, mit der Verpflichtung, aktiv in alle Angelegenheiten einzugreifen, die mit dem Geschäftsleben eines Unternehmens zusammenhängen, insbesondere in finanzielle und kommerzielle Transaktionen. Im Bereich des Gesellschaftsrechts und der Handelsverträge berät und vertritt HFG - Advogados Mandanten in den folgenden Bereichen:

  • Spezialisierte allgemeine Rechtsberatung für Unternehmenstätigkeiten

  •  Rechtliche Aufsicht über kritische Faktoren im "Leben" von Handelsgesellschaften: Beziehungen zwischen statutarischen Organen und Aktionären/Mitgliedern; Investitions- und Aktionärsverträge; Aufsicht über Hauptversammlungen.

  • Gründung von nationalen und/oder internationalen Gesellschaften, Zweigniederlassungen, Agenturen, Delegationen oder anderen Formen lokaler Vertretungen in Portugal oder im Ausland und Änderung von Gesellschaftsverträgen.

  • Audits/Due Diligence

  • Gründung von Handelsgesellschaften und Änderung von Gesellschaftsverträgen

  • Verhandlung und Ausarbeitung von Verträgen über die Übertragung von Anteilen und Kapitalerhöhungen;

  • Ausarbeitung von Gesellschaftervereinbarungen;

  • Beaufsichtigung von Hauptversammlungen;

  • Verhandlung und Ausarbeitung von Handelsverträgen, insbesondere von Vertriebsverträgen (Handelsvertretung, Handelskonzession und Franchising), Verträgen über Handelsniederlassungen (Übertragung und Abtretung von Betrieben) und anderen Dienstleistungsverträgen;

  • Unterstützung bei der Planung und Strukturierung von Investitionen in Portugal.

"Erstaunliche Dinge im Geschäftsleben werden nie von einer Person, sondern von einem Team vollbracht"

Steve Jobs

Rua Francisco Xavier Ataíde de Oliveira, Lote 33, Loja F, 8600-775 Lagos

 Email

adv@hfurtadogloria.com

 Telefon

+351 282 767 521

Mobil

+351 935 526 006

©2023 | Helena Furtado Glória - Rechtsanwälte

Beschränkte Haftung: Im Sinne der Bestimmungen von Artikel 99 der Satzung der Anwaltskammer

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